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Versicherungen für Berufseinsteiger

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Private Unfallversicherung für Berufseinsteiger

Private Unfallversicherung

Berufstätige sind automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, die Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren absichern soll. Unternehmer, Selbständige , Freiberufler und mitarbeitende Ehegatten sind nicht pflichtversichert, können sich aber freiwillig gesetzlich unfallversichern.

Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich allerdings nur auf Gefahren, die mit der Arbeit zu tun haben, und dort auch nur in engen Grenzen. Private Aktivitäten sind nicht abgesichert.

Eine private Unfallversicherung schützt weltweit rund um die Uhr. Und das in der Freizeit ebenso wie am Arbeitsplatz. Wer beispielsweise bei einer Sportveranstaltungen als Sportler mitwirkt, geht ohne eine private Unfallversicherung ein Risiko ein - Veranstalter weisen daher auch stets darauf hin, dass eine private Unfallversicherung erforderlich sei.

Beim Vergleich von Unfallversicherungen sollten neben dem Preis auch die Bedingungen und die Gliedertaxe berücksichtigt werden. In der Gliedertaxe ist beschrieben, wie hoch der Invaliditätsgrad abhängig von der zugezogenen Verletzung ist. Voraussetzung ist der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines Körperteils, z. B. Hand, Arm, Finger, Bein etc. Einige Versicherungen bieten eine verbesserte Gliedertaxe an. Dort ist der Prozentsatz des Invaliditätsgrades höher, so dass Sie bei gleicher versicherter Invaliditätssumme mehr Geld erhalten, als bei einer normalen Gliedertaxe.

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